Details zum Fernstudium
Förderungen für das Fernstudium
- Für das Fernstudium wird der Bildungsscheck vom Land Nordrhein-Westfalen akzeptiert. Durch den Bildungsscheck werden Euro 500,- der Studiengebühr abgedeckt. Bitte setzten Sie sich mit uns in Verbindung, bevor Sie den Bildungsscheck beantragen.
- Für das Fernstudium wird der Bildungsscheck vom Land Brandenburg akzeptiert. Durch den Bildungsscheck werden 50% der Studiengebühr abgedeckt.
- Für das Fernstudium wird der Weiterbildungsbonus der Stadt Hamburg akzeptiert. Durch den Weiterbildungsbonus werden bis zu 100% der Studiengebühr abgedeckt.
- Für das Fernstudium wird der Qualischeck vom Land Rheinland-Pfalz akzeptiert. Durch den Qualischeck werden Euro 600,- der Studiengebühr abgedeckt.
- Für das Fernstudium wird der Weiterbildungsscheck vom Land Sachsen (Sächsische AufbauBank) akzeptiert. Durch den Weiterbildungsscheck werden bis zu 80% der Studiengebühr abgedeckt.
- Das Förderprogramm Weiterbildung in Niedersachsen der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) übernimmt bis zu 50% der Kosten.
- Für das Fernstudium wird der Weiterbildungsscheck vom Land Thüringen (Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW)) akzeptiert. Durch den Weiterbildungsscheck werden 50% der Studiengebühr abgedeckt.
- Für das Fernstudium wird der Weiterbildungsbonus vom Land Schleswig-Holstein (Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)) akzeptiert. Durch den Weiterbildungsbonus werden 50% der Studiengebühr abgedeckt.
- Das Förderprogramm Weiterbildung Direkt der Investitionsbank Sachsen-Anhalt übernimmt bis zu 90% der Studiengebühr.
- Für das Fernstudium wird der Weiterbildungsscheck vom Land Bremen akzeptiert. Durch den Weiterbildungsscheck werden Euro 500,- der Studiengebühr abgedeckt.
- Das Fernstudium wird von der deutschen Bundesagentur für Arbeit durch eine Einzelfallzulassung gem. § 177 Abs. 5 SGB III i.V.m. §§ 176, 179 und 180 SGB III gefördert.
- Der Berufsförderungsdienst der deutschen Bundeswehr (BFD) übernimmt für Soldaten/innen bis zu 80% der Studiengebühr.
- Die gesamte Studiengebühr ist in Deutschland als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgabe von der Steuer absetzbar. Dadurch sind Steuereinsparungen möglich.
- Das Fernstudium wird in Österreich vom Arbeitsmarktservice (AMS) für die Bildungskarenz und die Bildungsteilzeit für den Erhalt des Weiterbildungsgeldes anerkannt. Dazu erhalten Sie von uns eine Bestätigung über die Wochenstunden über den Zeitraum von 8 Monaten für das Hauptfernstudium, von 4 Monaten für das Aufbaufernstudium oder von 12 Monaten für ein Hauptfernstudium in Kombination mit einem Aufbaufernstudium (die Wahl der Studienrichtungen obliegt Ihnen). Bitte geben Sie am Anmeldeformular unter "Anmerkungen" unbedingt an, falls Sie am Fernstudium im Rahmen einer Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit teilnehmen wollen.
- Der Erste Österreichische Dachverband Legasthenie ist ein anerkannter Bildungsträger des Landes Niederösterreichs. Bis zu 80% der Studiengebühr des Fernstudiums werden durch die NÖ Bildungsförderung übernommen.
- Das Fernstudium wird vom Bundesland Oberösterreich als Bildungsveranstaltung mit Qualitätsgarantie geführt. Somit wird das Fernstudium vom OÖ Bildungskonto bis zu 60% gefördert.
- Der Erste Österreichische Dachverband Legasthenie ist auch ein anerkannter Bildungsträger des Landes Salzburg. 50% der Studiengebühr werden durch den Salzburger Bildungsscheck gedeckt.
- Vom Land Vorarlberg wird das Fernstudium durch den Vorarlberger Bildungszuschuss (Bildungsprämie) mit 25% gefördert.
- Der Qualifikations- förderungszuschuss des Landes Burgenland übernimmt bis zu 50% der Studiengebühr.
- Der Qualifikationsförderungszuschuss des Landes Burgenland übernimmt bis zu 50% der Studiengebühr.
- Der EÖDL ist ein anerkannter Bildungsträger der Kärntner Arbeitnehmer- und Weiterbildungsförderung (ANF) und das Fernstudium wird somit durch den Kärntner Bildungsscheck gefördert. Die Förderhöhe variiert.
- Ein Teil der Studiengebühr des Fernstudiums wird vom Wiener Arbeitnehmerinnen Förderungsfond (WAFF) übernommen. Dazu ist ein Einzelberatungsgespräch erforderlich. Bitte setzten Sie sich mit uns in Verbindung, bevor Sie um die Förderung ansuchen.
- Die Kosten des Fernstudiums werden teilweise auch vom österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS) übernommen. Eine Entscheidung erfolgt immer nach individueller Prüfung der Gesamtsituation des Antragstellers.
- Die gesamte Studiengebühr ist in Österreich als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgabe von der Steuer absetzbar. Dadurch sind Steuereinsparungen möglich.
Die Kosten des Fernstudiums bzw. Teile davon werden generell durch diese Stellen übernommen. Bevor die Förderung gewährt wird, erfolgt durch die Stellen eine Einzelfallprüfung, ob eine Förderungsberechtigung besteht. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Garantien abgeben können, dass die Förderung letztendlich auch genehmigt wird. Die Auflagen der verschiedenen Förderungen sind jedenfalls zu beachten. Bitte beachten Sie, dass die meisten Förderungen VOR der Anmeldung zum Fernstudium beantragt werden müssen und vom Hauptwohnsitz abhängig sind.